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DLRG und DGOU appellieren gemeinsam: Kein Kopfsprung in flaches und trübes Wasser!

Erst prüfen, dann springen. Die Deutsche Lebens-Rettungs-Gesellschaft (DLRG) und die DGOU warnen gemeinsam vor unbedachten Kopfsprüngen in flache und trübe Gewässer. Diese enden während der Badesaison immer wieder mit schweren Verletzungen – oder gar tödlich. „Ein kurzer Moment des Leichtsinns kann auch an einem entspannten Badetag das Leben in nur wenigen Sekunden für immer verändern“, sagte die Präsidentin der DLRG, Ute Vogt, und appelliert: „Vergewissern Sie sich vor dem Sprung, dass das Wasser tief genug und frei von Felsen oder Gegenständen ist, von denen Verletzungsgefahr ausgehen kann.“

Opfer sind fast immer Männer

Die DLRG unterstützt die Aktion „Tiefenwissen“ der DGOU und ihrer Sektion Paraplegiologie (DMGP), die zur Aufklärung beitragen soll. Angesprochen fühlen sollen sich insbesondere männliche Jugendliche und Erwachsene: „In den meisten Fällen sind es junge Männer, die sich auf diese Weise verletzen, aber auch ältere Familienväter mussten schon mit solchen Unfallmustern behandelt werden“, sagt PD Dr. Matthias Königshausen von der Universitäts- und Poliklinik am BG Klinikum Bergmannsheil Bochum. Er ist Leitender Oberarzt in der Unfallchirurgie und Orthopädie und hatte mit Kollegen vor einigen Jahren eine Datenanalyse von Betroffenen an der eigenen Klinik durchgeführt. Insgesamt 60 Patienten, die nach einem Kopfsprung eine Rückenmarksverletzung erlitten, behandelten die Bochumer Ärzte zwischen 2001 und 2019. Mit einer Ausnahme waren alle männlich und im Mittel 28 Jahre alt.

Schäden oft nicht heilbar

Eine bundesweite Statistik gibt es zwar nicht. Die DGOU schätzt jedoch, dass sich jedes Jahr etwa 80 solcher Unfälle ereignen, die dann mit einer Querschnittlähmung enden. Diese passieren in Freigewässern und öffentlichen Schwimmbädern genauso wie in Pools im heimischen Garten und in Hotelanlagen. Übermut und mangelndes Risikobewusstsein verleiten Menschen zu waghalsigen Aktionen. Oft sind Alkohol oder andere Drogen mit im Spiel.

„Wer einen solchen Unfall überlebt, hat meist bis zum Ende seines Lebens unter den Folgen zu leiden“, erklärt Dr. Doris Maier, Chefärztin des Zentrums für Rückenmarkverletzte der BG Unfallklinik Murnau. Die oft erheblichen Schäden am Rückenmark im Bereich der Halswirbelsäule führen häufig zu massiven dauerhaften körperlichen Beeinträchtigungen mit maximaler Abhängigkeit im Alltag, nicht selten bis hin zur maschinellen Beatmungspflicht. Maier: „Leider haben wir dafür bis heute kein heilendes medizinisches Angebot, die entstandene Lähmung besteht lebenslang.“

Tiefenwissen“ beherzigen

Die DGOU bietet auf ihrer Aktionsseite Präventionsmaterial wie Druckvorlagen für Plakate und Grafiken für das Internet, das zur Aufklärung frei genutzt werden kann. Zusammen mit der DLRG ist jetzt zudem ein 60-sekündiger Videoclip entstanden, der das Angebot der Aktion „Tiefenwissen“ ergänzt.

Damit es nicht zu Unfällen nach Kopfsprüngen kommt, sollten Menschen beim Baden diese Tipps befolgen:

  • Kein Sprung in ein ungeprüftes Gewässer
  • Kein Sprung in trübes Wasser
  • Kein Sprung in eine Wassertiefe unter 1,5 Meter
  • Kein Sprung in ein Gewässer mit Hindernissen am Gewässerboden
  • Jeder in einer Gruppe trägt Verantwortung für die anderen.
  • Kein Alkohol und keine Drogen

Nicht vergessen:

Leichtsinn endet von einer Sekunde auf die andere im Rollstuhl

Jedes Jahr rund 80 Patienten mit Rückenmarksverletzungen nach Flachköpper

Aktion „Tiefenwissen“: Präventionsmaterial soll Unfälle verhindern

https://dgou.de/patienten/aktion-tiefenwissen

 

Quelle: https://dgou.de/presse/pressemitteilungen/detailansicht-pressemitteilungen/artikel/dlrg-und-dgou-appellieren-gemeinsam-kein-kopfsprung-in-flaches-und-truebes-wasser